Die Beteiligung und der Zuspruch für unsere Aktionen von so vielen Zittauer*innen hat uns begeistert. Daher war es richtig, die Verantwortung über den dringend notwendigen Ausbau der Schulkapazitäten und die Entscheidung über beste Lernbedingungen für unsere Schüler*innen zurück an alle Bürger*innen vor Ort zu geben! Aus diesem Grund hat das Bündnis „Parkschulausbau jetzt!“ einen Bürgerentscheid ins Leben gerufen.
Die Bürger*innen der Stadt Zittau haben sich letztlich für gute Bildung entschieden und den Parkschulausbau nicht nur mit 2.600 gültigen Unterschriften beim Bürgerbegehren unterstützt, sondern auch mit 66,1 % beim Bürgerentscheid am 26. September.
Dafür möchten wir Ihnen Danke sagen, denn es ist Ihr Verdienst, dass auch in Zukunft ein gutes Lernumfeld für die Schüler*innen der Stadt und der umliegenden Gemeinden gesichert ist. Sie haben die Entscheidung des Stadtrates revidiert und den Willen der Menschen klargemacht: Schulplätze schaffen, Parkschule ausbauen!
Häufige Fragen zum Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren wird die Stadt dazu aufgefordert, eine stadtweite Abstimmung (Bürgerentscheid) zum Thema „Parkschulausbau“ durchzuführen. Dafür müssen nach der Hauptsatzung der Stadt Zittau mindestens 7,5 % der wahlberechtigten Personen, die in Zittau oder einem Ortsteil wohnen (Bürger*innen), einen Antrag auf einen Bürgerentscheid stellen. Außerdem muss das Bürgerbegehren vorher bei der Stadt angezeigt werden. Dies ist durch den ehemaligen Parkschüler und Vertreter des Bündnisses Jay-Cee Watzke (Vertrauensperson) am 29. April geschehen.
Das notwendige Quorum für ein Bürgerbegehren von 1.600 Unterschriften wurde erreicht und die Unterschriften wurden in der Stadtratssitzung am 24. Juni dem Oberbürgermeister übergeben.
In seiner Sitzung vom 22. Juli hat der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden und dieses zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September festgelegt. Das Besondere an einem Bürgerbegehren ist gerade, dass es auch die Aufhebung eines bereits gefassten Stadtratsbeschlusses, wie der vom 25. März, behandeln kann.
Am 22. Juli hat der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt, das sind gute Nachrichten. Damit erhalten alle Zittauer Bürger*innen die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob sie den Ausbau der Parkschule wollen oder nicht. Für die Durchführung des Bürgerentscheids müssen gewisse Fristen und natürlich auch Kosten beachtet werden. Deshalb wird der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl im September stattfinden.
Der Bürgerentscheid gilt dann als angenommen, wenn bei der Abstimmung
- mehr Personen mit „Ja“ als mit „Nein“ stimmen (Mehrheitsprinzip)
- und wenn die Personen, die mit „Ja“ gestimmt haben, mindestens 25 % aller Stimmberechtigten ausmachen (das entspricht etwa 5.400 Personen).
Dann ist der Stadtratsbeschluss aufgehoben und der Parkschulausbau kann kommen!
Beim Bürgerentscheid können Sie mitabstimmen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- in Zittau (02763) oder einem der Ortsteile Eichgraben, Hartau, Pethau oder Hirschfelde, Schlegel, Drausendorf, Dittelsdorf, Wittgendorf (02788) leben
- und das bereits länger als drei Monate.
Treffen alle Voraussetzungen auf Sie zu? Dann können Sie am Bürgerentscheid teilnehmen und mit Ihrer JA-Stimme den Parkschulausbau unterstützen!
Personen aus Umlandgemeinden können leider nicht mitmachen, da es sich um einen Bürgerentscheid innerhalb der Stadt Zittau handelt.
Alle erforderlichen Informationen zum Bürgerbegehren „Schulplätze schaffen, Parkschule ausbauen!“ standen auch auf jeder einzelnen Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens, da dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Die Abstimmungsfrage, über welche beim Bürgerentscheid alle Zittauer*innen entscheiden dürfen, lautet:
„Stimmen Sie zu, dass der Stadtratsbeschluss vom 25. März 2021 zu der Beschlussvorlage 177/2020 aufgehoben und die Baumaßnahme „Neubau Erweiterungsbau Parkschule“ entsprechend der Planung durchgeführt wird?“
Weiterhin ist das Bürgerbegehren wie folgt begründet: „Nach den Prognosen zu den Schüler- und Klassenzahlen an den Oberschulen in Zittau steigen diese in den folgenden Jahren an. In der Folge wird der ohnehin angespannte Raumbedarf an allen Oberschulen noch größer. Zudem wird das Umlenken von Schülern weiter zunehmen. Mit seinem Beschluss vom 25. März 2021 hat der Stadtrat den Neubau des bereits fertig geplanten Erweiterungsanbaus der Park-Oberschule abgelehnt. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist erforderlich, um den Schülern auch in Zukunft beste Lernbedingungen zu bieten. In der Abwägung mehrerer Alternativen hat sich diese Lösung als nachhaltigste ergeben.“
Außerdem werden für das Bürgerbegehren zwei Vertrauenspersonen (Herr Watzke und Frau Dr. Rathmann) genannt, welche zur Entgegennahme von Mitteilungen durch die Stadt befugt und zur Abgabe eigener Erklärungen im Namen der unterzeichnenden Bürger*innen berechtigt sind.
Für das Bürgerbegehren wurde auch ein Kostendeckungsvorschlag erarbeitet, der aufstellt, wie unser Vorhaben zu finanzieren ist. Wir haben uns gegen die Streichung von freiwilligen Aufgaben entschieden und schlagen deshalb die Kreditaufnahme als einmalige Investition in Zittaus Zukunft vor. In der Vergangenheit tilgte die Stadt ihre Schulden zuverlässig, sodass die Pro-Kopf-Verschuldung seit 2016 sinkt.
Der vollständige Vorschlag lautet: „Das Bürgerbegehren verursacht geplante Baukosten iHv 3.513.000 Euro, einmalige Kosten der Ausstattung der Klassenzimmer iHv gesamt 30.000 Euro und sodann laufende Betriebskosten von jährlich geschätzt 21.760 Euro. Zu den Baukosten iHv 3.513.000 Euro ist durch die Stadt Zittau eine Förderung – wie sie bereits vom Freistaat Sachsen genehmigt war – iHv 2.101.816 Euro neu zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die weiteren Baukosten und die Kosten für die einmalige Ausstattung der Klassenzimmer iHv 30.000 Euro, in Gesamtheit also 1.441.184 Euro, sind mit einer Kreditaufnahme zu den derzeit marktüblichen Zinsen von der Stadt Zittau zu finanzieren. Die laufenden Betriebskosten von voraussichtlich 21.760 Euro pro Jahr sind aus verringerten Zahlungen auf den bestehenden Kredit für die Richard-von-Schlieben-Oberschule zu decken. Hierzu ist von der Stadtverwaltung mit der finanzierenden Bank zu dieser Kreditverbindlichkeit eine Tilgungsstreckung zu vereinbaren. Die Genehmigung zur Kreditaufnahme und Tilgungsstreckung durch die Rechtaufsichtsbehörde ist von der Stadtverwaltung nach erfolgreicher Durchführung des Bürgerbegehrens einzuholen.“